Kreismusikschule Herzogtum Lauenburg
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Kreismusikschule Herzogtum Lauenburg

Entgeltordnung

  1. Zusammensetzung des Entgelts

Für die Teilnahme am Musikunterricht der Kreismusikschule Herzogtum Lauenburg wird ein Jahresentgelt erhoben, das in monatlichen Teilbeträgen berechnet wird.

Das Schulgeld setzt sich aus dem Grundentgelt und einem Zuschlag zusammen.

Einige Städte und Gemeinden beteiligen sich an den Unterrichtsentgelten für Kinder und Jugendliche und übernehmen den Zuschlag ganz oder teilweise. Ob und in welchem Umfang eine Beteiligung erfolgt, kann bei der Kreismusikschule erfragt werden.

Die Zahlungspflicht entsteht mit Abschluss des Unterrichtsvertrages.

  1. Höhe der Entgelte

2.1 Aufnahmeentgelt

Das einmalige Aufnahmeentgelt beträgt 7,70 €.

Bei Gewährung einer Familien- oder eine Sozialermäßigung beträgt das einmalige Aufnahmeentgelt 5,10 €.

2.2 Monatliche Unterrichtsentgelte

Die monatlichen Unterrichtsentgelte, bestehend aus Grundentgelt und Zuschlag, betragen pro Person:

Monatsbeitrag ab 1.9.2026 Grundentgelt Zuschlag
Musikgarten
45 Minuten
 31,00 € 27,40 € 3,60 €
Musik. Früherziehung
45 Minuten
 31,00 € 27,40 € 3,60 €
     
Schnupperkurse      
in Gruppen mit 2 Kindern
30 Minuten
 43,00 € 38,40 € 4,60 €
in Gruppen mit 3 bis 4 Kindern
45 Minuten
 43,00 € 38,40 € 4,60 €
     
Instrumental-/Gesangsunterricht      
Einzelunterricht
30 Minuten
 80,00 € 71,80€ 8,20 €
Einzelunterricht
45 Minuten
114,00€ 101,70 € 12,30 €
Einzelunterricht
60 Minuten
151,00 € 134,60 € 16,40 €
Gruppen mit 2 Lernenden
30 Minuten
 43,00 € 38,90 € 4,10 €
Gruppen mit 2 Lernenden
45 Minuten
 63,00€ 56,30 € 6,70 €
Gruppen mit 3 Lernenden
45 Minuten
 51,00 € 45,30 € 5,70 €
Gruppen ab 4 Lernenden
45 Minuten
38,00 € 33,80 € 4,20 €
     
Zusatzfachkurs ohne Hauptfachunterricht 21,00 € 18,90 € 2,10 €

Bei bestehendem Unterrichtsverhältnis an der Kreismusikschule ist die Teilnahme an Ensembleangeboten für Kinder und Jugendliche kostenfrei.

2.3 Verwaltungsgebühr

Bei außerordentlichen Kündigungen wird zur Abgeltung des Verwaltungsaufwandes eine Gebühr von 20,00 € erhoben.

  1. Entgeltanpassung

Die Kreismusikschule behält sich vor, die Entgelte anzupassen. Änderungen werden den Zahlungspflichtigen mindestens 8 Wochen im Voraus mitgeteilt.

  1. Fälligkeit / Einzug der Entgelte

4.1 Das Jahresentgelt wird in monatlichen Teilbeträgen berechnet. Es ist jeweils für zwei Monate im Voraus zum 15. des Monats September, November, Januar, März, Mai und Juli fällig. Fällt der Fälligkeitstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, erfolgt die Abbuchung am nächstmöglichen Banktag.

4.2 Das Schulgeld wird mittels SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat ist mit der Anmeldung zu erteilen.

  1. Schulgeldermäßigungen
  • Ermäßigungen können auf Antrag gewährt werden:

 Sozialermäßigung

  1. a) für nicht erwerbsfähige Empfängerinnen und -empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Die Ermäßigung beträgt 60 % des Grundentgelts, höchstens jedoch 60 % des monatlichen Grundentgelts für einen 30-minütigen Einzelunterricht. Das Vorliegen der Voraussetzung ist durch einen entsprechenden Bewilligungsbescheid nachzuweisen.
  2. b) im besonderen Fällen bei Bedürftigkeit auf Antrag. Über den Antrag entscheidet die Schulleitung.

Für außerhalb des Kreises wohnende Kinder und Jugendliche sowie für alle Erwachsenen wird keine Sozialermäßigung gewährt.

Der jährliche Gesamtbetrag der Sozialermäßigungen wird auf höchstens 1,8 % des Vorjahresgesamtentgelts festgesetzt. Der Verteilung erfolgt in Reihenfolge des Antragseingangs.

Familienermäßigung

für das 2. Familienmitglied: 15 % des Grundentgelts,

für das 3. Familienmitglied: 30 % des Grundentgelts,

für das 4. und jedes weitere Familienmitglied: 50 % des Grundentgelts.

Maßgelblich ist die Reihenfolge nach Höhe der Entgelte.

Mehrfächerermäßigung

für das 2. belegte Fach:15 % des Grundentgelts,

für das 3. und jedes weitere belegte Fach: 30 % des Grundentgelts.

Maßgeblich ist die Reihenfolge nach Unterrichtsbeginn.

5.2 Ein Mindestentgelt in Höhe von 40 % des Grundentgeltes und gegebenenfalls der Zuschlag sind in jedem Fall zu zahlen.

  1.  Erlass der Entgelte

Das Entgelt kann aus Gründen einer Begabtenförderung ermäßigt oder erlassen werden. Über eine Ermäßigung oder einen Erlass entscheidet die Schulleitung.

  1. Miete für Instrumente

7.1 Die Miete für Instrumente der Kreismusikschule beträgt je nach Wert des Instruments zwischen 5,10 Euro und 20,50 Euro monatlich.

7.2 Die Instrumente werden in der Regel bis zu 6 Monate vermietet; dieser Zeitraum kann auf begründeten Antrag verlängert werden. Instrument und Zubehör sind auf Kosten der Ausleihenden instand zu halten. Über Einzelheiten der Pflege haben sich die Ausleihenden bei der Lehrkraft zu unterrichten. Mit Reparaturen dürfen nur die von der Kreismusikschule benannten Firmen beauftragt werden.
7.3 Für Verlust und Beschädigung gemieteter Instrumente haften die Mieter (Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Ausleihende) ohne Rücksicht auf Verschulden; dies gilt auch bei Verlust und Beschädigung durch Kinder unter sieben Jahren.

7.4 Instrumente und Zubehör dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

 

  1. Online Unterricht

In Anspruch genommene Online-Unterrichtseinheiten gelten als gleichwertiger Unterricht zum Präsenzunterricht

 

  1. Inkrafttreten

Der Entgelttarif tritt in dieser Fassung am 01.09.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Schulgeldtarif vom 01.09.2024 außer Kraft.

Geschäftsführerinnen: Melanie Klinke, Dr. Anke Mührenberg, Aufsichtsratsvorsitzende: Deborah Lopes

Amtsgericht Lübeck, HRB 1015 RZ      Bankverbindung: Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg

IBAN: DE90 230 52750 0000 1402 01 BIC: NOLADE21RZB

www.kreismusikschule-herzogtum-lauenburg.de

Hier finden Sie unsere Entgeltordnung als PDF.

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Die Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg ist Partner der Kreismusikschule Herzogtum Lauenburg.

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